Physiotherapie

im Therapiezentrum Hübbe in Eiterfeld

Bei uns stehen Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden im Mittelpunkt – mit individueller Betreuung, modernen Behandlungsmethoden und einem engagierten Team, das Sie auf Ihrem Weg zu mehr Beweglichkeit und Lebensqualität begleitet.

Terminanfrage

 

Unsere Physiotherapeuten und Trainer

haben das, was Sie suchen!

Physiotherapie, medizinische Trainingstherapie, Schmerztherapie und Betreuung nach Operationen und Unfällen.

Mit unserem Anfrageformular können Sie schnell weitere Informationen von uns anfordern.

Therapiezentrum Hübbe Logo

Sie suchen einen Physiotherapeuten

im Raum Eiterfeld, Hünfeld oder Bad Hersfeld?

Dann sind Sie hier genau richtig. Ganz gleich, ob Sie nach einem Sportunfall schnelle Hilfe benötigen, nach einer Operation eine ambulante Reha brauchen oder gezielte Anwendungen der Physiotherapie in Anspruch nehmen möchten – wir sind für Sie da.

Wenn Ihr allgemeiner Gesundheitszustand ein umfassendes „Update“ verlangt oder Sie sich für moderne Schmerzbehandlungen interessieren, die in vielen Fällen eine Operation vermeiden können, beraten wir Sie gerne individuell und kompetent.

Fragen und Antworten (FAQ)

Alles Wichtige rund um unsere Physiotherapie auf einen Blick

Was unterscheidet uns von anderen Physiotherapie-Praxen?

Das Therapie- und Rehazentrum ist seit über 50 Jahren ein familiengeführtes Unternehmen und verbindet persönliche Betreuung mit modernster Physiotherapie. Unsere erfahrenen Therapeuten:innen zeichnen sich durch einen ganzheitlichen Blick für die individuellen Bedürfnisse unserer Patienten aus.
Wir integrieren eine Vielzahl von Behandlungstechniken und Heilmitteln, um eine erfolgreiche Therapie für jeden unserer Patienten zu ermöglichen. Dazu gehören verschiedene aktive Maßnahmen wie manuelle Therapie (MT), Krankengymnastik (KG), propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF), Bobath-Therapie, manuelle Lymphdrainage, aber auch Maßnahmen aus der Trainingstherapie wie Krankengymnastik am Gerät (KGG) sowie Rehabilitation nach Sportverletzungen und vieles mehr. Unterstützt wird das Angebot durch passive Behandlungstechniken wie Elektrotherapie und Wärmetherapie.

Da wir uns der Verantwortung gegenüber unseren Patienten bewusst sind, heißen wir in unserem Therapie- und Rehazentrum gesetzlich wie privat versicherte Personen gleichermaßen willkommen.

Sie können gerne eine Terminanfrage über unser Online-Formular stellen, oder uns telefonisch unter 06672-440 kontaktieren. Halten Sie für die Terminvereinbarung unbedingt Ihr Rezept/Ihre Verordnung parat, da wir die exakten Angaben des Rezeptes bzw. der Verordnung benötigen, um den Termin individuell für Sie einplanen zu können.

Wichtige Informationen sind:

  • das Ausstellungsdatum der Verordnung
  • das verordnete Heilmittel (MT=Manuelle Therapie, KG=Krankengymnastik, KGG=Krankengymnastik am Gerät usw.)
  • die Behandlungseinheiten
  • die Therapiefrequenz

Bitte beachten Sie:
Gesetzlich versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, abweichende Regelungen können für Berufsgenossenschaftliche Verordnungen (Arbeitsunfall) oder Verordnungen von der Bundeswehr sowie Privatrezepte gelten.

Wir haben sowohl Verträge mit allen deutschen Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch mit den Berufsgenossenschaften (BG) in Deutschland.

Rezepte der Berufsgenossenschaft (BG) können im Therapie- und Rehazentrum Hübbe eingereicht werden. Die jeweilige Berufsgenossenschaft übernimmt hierbei die entstehenden Kosten für Ihre Therapie.

Rezepte der Berufsgenossenschaft (BG) können selbstverständlich bei uns eingereicht werden. Die jeweilige Berufsgenossenschaft übernimmt hierbei die entstehenden Kosten für Ihre Therapie.
Die Ausstellung des Physiotherapierezeptes über die Berufsgenossenschaft erfolgt durch den Durchgangsarzt (D-Arzt). Dieser bestimmt, welche „Leistungsziffern“ verordnet werden, die Anzahl der Behandlungen und deren gewünschte Frequenz/Woche. Jede Leistungsziffer steht dabei für ein bestimmtes Heilmittel (z.B. Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Krankengymnastik, PNF, …). Außerdem stehen wichtige Informationen wie der Behandlungsbeginn und die Diagnose auf der Verordnung.

Sie haben ein Rezept der Berufsgenossenschaft erhalten?
Dann nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu uns auf, damit wir Ihren individuellen Therapieplan erstellen können.

Ein gesetzliches Physiotherapierezept ist in Deutschland in der Regel 28 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die erste Behandlung beginnen, andernfalls verfällt das Rezept.

Für Privatrezepte in der Physiotherapie gibt es keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. Dennoch orientieren sich die meisten Kassen und Praxen an festen Fristen, damit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung gewahrt bleibt.

Sobald Sie Ihren ersten Termin bei uns wahrgenommen haben, ist Ihr Rezept 3 Monate gültig (bei 6 Einheiten). Bei mehr als 6 Einheiten ist Ihr Rezept 6 Monate gültig (Stand 05/2026).

Ein bereits angefangenes Rezept können Sie nicht bei uns fortführen, da wir kein Rezept abrechnen können, welches bereits von einer anderen Praxis begonnen wurde.

Ja, im Umkreis von ca. 4 km unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Therapeuten.

Grundsätzlich hängt die Kostenübernahme davon ab, wie Sie versichert sind.

Private Krankenversicherung (PKV): Die Kostenübernahme hängt von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Sie begleichen zunächst die Rechnung in Eigenregie und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenversicherung ein. Wir empfehlen Ihnen daher, im Vorfeld Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse zu halten, um die Kostenübernahme entsprechend vor Behandlungsbeginn abzuklären.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Sie übernehmen eine Zuzahlung von 10,00 Euro pro Rezept zzgl. 10 % des Gesamtrezeptwertes, wobei die genaue Summe von den verordneten Heilmitteln abhängig ist. Diese Preise legen nicht wir, sondern die Kassen der GKV fest. Die Zuzahlung muss, laut Rahmenvertrag der GKV, zu Beginn der 1. bzw. spätestens zur 2. Behandlung entrichtet werden. Bei uns ist es möglich, die Zuzahlung bar oder per Karte zu bezahlen. Sollte eine Befreiung vorliegen, legen Sie uns bitte den entsprechenden Nachweis unaufgefordert vor. Alle weiteren Kosten übernimmt in der Regel die GKV für Sie. (Stand 05/2026).

Berufsgenossenschaft (BG): Die Kosten für die physiotherapeutische Behandlung werden von der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen und direkt über die Physiotherapiepraxis abgerechnet.

Wir bitten Sie, Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) sowie weitere Befunde oder andere diagnostische Unterlagen, falls vorhanden, zum ersten Termin mitzubringen. Sollten Sie über einen Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen) verfügen, ist auch dieser an der Anmeldung vorzulegen, um eine korrekte Abrechnung gewährleisten zu können. Darüber hinaus empfehlen Ihnen, bequeme Kleidung zu tragen, die Ihnen die Ausführung von Übungen bzw. Aktivitäten in der Therapie ermöglicht und die Behandlung der betroffenen Körperstelle erleichtert (z.B. eine kurze Hose bei einer Knieverletzung oder ein Trägershirt bei Schulterproblemen). Turnschuhe und etwas zu trinken sind ebenfalls empfehlenswert. Auf jeden Fall sollten Sie ein frisches, ausreichend großes Handtuch zum Abdecken der Therapieliege zu jedem Termin mitbringen.

Wieviel Zeit sie für Ihre Termine einplanen sollten, wird Ihnen spätestens bei der Terminvergabe mitgeteilt.

Da kurze Wege für viele Patienten unverzichtbar sind, stehen direkt vor dem Therapie- und Rehazentrum Hübbe ausreichend Parkplätze für unsere Patienten zur Verfügung.

Ja, der Zugang zum Therapie- und Rehazentrum ist ebenerdig. Darüber hinaus erleichtern automatische Schiebetüren allen Patienten, die auf Gehilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, den Zutritt. Ein Aufzug verbindet die beiden Ebenen des Therapie- und Rehazentrums.

In der Regel findet die physiotherapeutische Behandlung bei maximal 1–2 Therapeut:innen statt. In seltenen Ausnahmefällen, wie bei Krankheit oder unregelmäßigen Terminzeiten, kann es jedoch vorkommen, dass dies nicht umsetzbar ist. Sollte dies der Fall sein, halten unsere Therapeut:innen intern Rücksprache, um eine bestmögliche Therapie zu gewährleisten. Sollte doch einmal ein Wechsel nötig sein, dann keine Sorge. Eine Behandlung durch zwei verschiedene Therapeut:innen kann durchaus von Vorteil sein, da sie sich untereinander austauschen und sich durch unterschiedliche Ansätze und Behandlungstechniken ergänzen.

Sofern Sie einen Termin stornieren bzw. umplanen müssen, ist es wichtig, dass Sie diesen Termin so rechtzeitig wie möglich, mindestens jedoch 24 Stunden vorher, bei uns absagen, denn wir möchten anderen Patienten die Chance geben, einen Termin bei uns zu ergattern. Patienten mit akuten Schmerzen freuen sich sehr über jeden freien Termin. Bitte sagen Sie Termine ausschließlich telefonisch unter 06672-440 ab oder in Ausnahmefällen per Mail an anmeldung@huebbe.de.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Termin 24 Stunden vor Behandlungsstart abzusagen und kann der Termin nicht neu vergeben werden, kann eine kostendeckende Ausfallgebühr fällig werden, die wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen müssen.

Ja, eine physiotherapeutische Behandlung kann in Ausnahmefällen unterbrochen werden. Es ist jedoch unverzichtbar, dies frühzeitig mit dem/der behandelnden Physiotherapeut:in abzusprechen, um mögliche Nachteile für den Therapieerfolg zu vermeiden. Darüber hinaus gelten je nach Krankenkasse oder Kostenträger bestimmte Richtlinien, wie lange eine Unterbrechung maximal dauern darf, ohne dass die Verordnung ihre Gültigkeit verliert. Diese Richtlinien sind in den Rahmenverträgen zwischen den Verbänden und den Krankenkassen geregelt. Allgemein gilt, dass Sie eine physiotherapeutische Behandlung ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage unterbrechen können. Es wird hierbei allerdings geraten, spätestens am 14. Tag die Behandlung wieder aufzunehmen, da es bereits ab dem 15. Tag zu Problemen mit der Krankenkasse kommen kann.

Gründe, bei denen eine längere Unterbrechung möglich ist, können sein:

  • Die Unterbrechung ist therapeutisch indiziert und mit Ihrem Arzt abgestimmt
  • Urlaubsbedingte Abwesenheit sowohl seitens des Patienten als auch der Therapeuten
  • Sie oder Ihr:e Therapeut:in sind erkrankt und eine Behandlung kann deshalb nicht durchgeführt werden

Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich immer, Rücksprache mit der Praxis und ggf. mit der Krankenkasse zu halten.

Wenn sie Ihr Rezept erfolgreich abgeschlossen haben bzw. dieses ungültig geworden ist, Sie aber dennoch weiterhin unsere Behandlungen und Therapieeinrichtungen in Anspruch nehmen möchten, kann dies entweder durch eine neue ärztliche Verordnung oder durch die Eigenfinanzierung diverser Behandlungsformen erfolgen. Sprechen Sie hierzu gerne unsere Therapeuten an, die gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte hin zu mehr Beweglichkeit und Wohlbefinden planen werden!

Ja, Sie können Ihrer Familie, Freunden oder Geschäftspartnern eine Freude mit einem Geschenkgutschein vom Therapiezentrum Hübbe machen. Die Gutscheine erhalten Sie bei unseren Kolleginnen an der Rezeption.

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Dann schreiben Sie uns über unser Kontaktformular!
Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Fragen zu beantworten.

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